Die Fachschaften

Der Fakultätsrat ist das oberste Entscheidungsgremium der Fakultät. Im Fakultätsrat sitzen je nach Größe der Fakultät 2 oder 4 studentische Vertreter, die bei der Hochschulwahl gewählt werden.

Im Fakultätsrat geht es beispielsweise um:

  • allgemeine Lehrangelegenheiten (z.B. Studiengänge, -richtungen, Lehraufträge)
  • Habilitationen (förmliche Bestätigung der Lehrbefähigung)
  • Erteilung der Lehrbefugnis und die Berufung von Professoren

Die Beschlüsse des Fakultätsrates müssen häufig von der Hochschulleitung und evtl. auch vom Senat bestätigt werden, um wirksam zu werden.

Zusätzlich wird auch die Fachschaftvertretung gewählt. Die Fachschaftsvertretung besteht aus den Studierenden, die Du bei den Hochschulwahlen wählen darfst. Die Anzahl der gewählten Vertreter hängt von der Größe des Fachbereichs ab, beläuft sich aber auf mindestens 12.

Deine Fachschaftsvertretung ist grundsätzlich Dein Ansprechpartner, wenn Du irgendwo Probleme hast. Außerdem vertritt Deine Fachschaftsvertretung Deine Interessen gegenüber der Fakultät und gegenüber den anderen Fachschaften im Fachschaftenrat.